Strafverteidigung
Sie haben Post von der Polizei bekommen, wurden vorgeladen oder bei Ihnen wurde durchsucht? Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und verteidige als Strafverteidiger in Soest, Arnsberg und bundesweit. Ich stehe Ihnen in jedem Stadium des Verfahrens zur Seite, auch wenn es schnell gehen muss. Das reicht vom ersten Brief der Polizei über Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung bis zur Revision und zur Strafvollstreckung.
Meine Schwerpunkte in der Strafverteidigung
Diese Bereiche decke ich in der Strafverteidigung ab:
- Betäubungsmittelstrafrecht: Ich verteidige bei Vorwürfen zu Besitz, Anbau und Handel mit Drogen, auch bei Cannabis.
- Verkehrsstrafsachen: Ich vertrete Sie bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht und anderen Straftaten im Straßenverkehr.
- Körperverletzungsdelikte: Ich verteidige Sie bei Vorwürfen von der Schlägerei bis zur gefährlichen Körperverletzung.
- Jugendstrafrecht: Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende und berate Eltern, für mich eine besondere Leidenschaft.
- Vermögensdelikte: Ich verteidige bei Betrug, Untreue und Diebstahl.
- Waffenrecht: Ich vertrete Jäger und Schützen im Strafverfahren und gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte.
- Kapitalstrafsachen: Ich verteidige bei Vorwürfen von Totschlag und Mord.
- Cybercrime: Ich verteidige bei Computerbetrug und Datendelikten und berate Unternehmen bei Criminal Compliance.
- Strafvollstreckung: Ich berate nach dem Urteil, etwa zu Strafantritt, Lockerungen und vorzeitiger Entlassung.
Im Notfall: Festnahme oder Durchsuchung
Bei einer Festnahme oder Durchsuchung zählt jede Minute, auch nachts und am Wochenende. Schweigen Sie, leisten Sie keinen Widerstand und rufen Sie mich sofort an, rund um die Uhr: Notfallhandy 0151 20744285. Was Sie bei Ermittlungsmaßnahmen beachten sollten, lesen Sie unter Erste Hilfe bei Ermittlungsmaßnahmen.
Warum früh einen Strafverteidiger einschalten?
Die Weichen im Strafverfahren werden früh gestellt, meist schon im Ermittlungsverfahren. Dort sammeln Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise und bilden sich ein Bild von Ihnen. Äußerungen aus dieser Phase sind später kaum zu korrigieren. Je früher ich die Akte kenne, desto mehr Möglichkeiten bleiben offen.
Als Strafverteidiger in Soest und Arnsberg beantrage ich zuerst Akteneinsicht, also das Lesen der Ermittlungsakte. Erst danach kann ich einschätzen, wie belastbar der Vorwurf ist und welche Wege es gibt. In manchen Fällen kommt eine Einstellung schon im Ermittlungsverfahren in Betracht. Ein bestimmtes Ergebnis kann ich nicht zusagen.
Die Erstberatung in meiner Kanzlei in Soest ist kostenfrei. Nehmen Sie über die Seite Kontakt Verbindung auf.