Vergütung
Viele Menschen fürchten sich vor unberechenbaren Anwaltskosten. Diese Angst ist schlichtweg unbegründet, denn unsere Vergütung ist einfach, transparent und auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten. Wir werden Sie sorgfältig über die Kosten aufklären, ein „böses Erwachen“ gibt es nicht.
Als erstes gilt aber: Die Mandatsanbahnung ist kostenlos!
In unserem ersten Gespräch müssen wir zunächst herausfinden, ob Ihr Anliegen überhaupt einer anwaltlichen Tätigkeit bedarf.
Danach gilt es zu klären, was beide Seiten voneinander erwarten und ob das notwendige gegenseitige Vertrauen gegeben ist.
Erst danach können wir besprechen, wie umfangreich Ihr Auftrag ist und wie die Bearbeitung ausgestaltet werden soll.
Erst wenn Sie sich dann dazu entschließen, dass Sie eine kostenpflichtige Erstberatung oder uns mandatieren möchten, kostet Sie meine Tätigkeit Geld. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Je nach dem, welche „Leistungen“ Sie in Anspruch nehmen möchten, variiert auch die Vergütung. Hierfür gibt es verschiedene, individuelle und flexible Möglichkeiten. Sie haben es also mit in der Hand, welche und wieviel Leistung Sie wollen. Die Bezahlung, die wir für unsere Leistung erwarten darf, ist Ihrem Auftragsvolumen angepasst.
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Zögern Sie nicht – Sprechen Sie uns an!