Der Anspruch des Mandanten

Worauf hat der Mandant Anspruch? Der Mandant hat

  1. den Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand, welchen er selbst und frei wählen kann, zu jeder Zeit, selbst dann, wenn er nicht über die ausreichenden Mittel verfügen sollte,

  2. den Anspruch auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

  3. den Anspruch auf einen Anwalt, der unabhängig von Beeinflussung und Weisungen Außenstehender ist und agiert,

  4. den Anspruch darauf, dass der Verteidiger die absolute Verschwiegenheit gegenüber Gerichten, Behörden und weiterer staatlicher Gewalt sowohl im persönlichen, telefonischen als auch schriftlichen Verkehr sicherstellt und gewährleistet,

  5. den Anspruch auf einen Verteidiger, der mit Sorgfalt und ausnahmslos die Interessen des Mandanten wahrnimmt und vertritt,

  6. den Anspruch darauf, dass der Vertrag seines Verteidiger vollständige Berücksichtigung findet,

  7. den Anspruch einen qualifizierten, spezialisierten und sich fortbildenden Anwalt, der auch für etwaige Fehler haftet,

  8. den Anspruch auf eine transparente und kontrollierbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.