Der Anspruch des Mandanten
Worauf hat der Mandant Anspruch? Der Mandant hat
- den Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand, welchen er selbst und frei wählen kann, zu jeder Zeit, selbst dann, wenn er nicht über die ausreichenden Mittel verfügen sollte,
- den Anspruch auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
- den Anspruch auf einen Anwalt, der unabhängig von Beeinflussung und Weisungen Außenstehender ist und agiert,
- den Anspruch darauf, dass der Verteidiger die absolute Verschwiegenheit gegenüber Gerichten, Behörden und weiterer staatlicher Gewalt sowohl im persönlichen, telefonischen als auch schriftlichen Verkehr sicherstellt und gewährleistet,
- den Anspruch auf einen Verteidiger, der mit Sorgfalt und ausnahmslos die Interessen des Mandanten wahrnimmt und vertritt,
- den Anspruch darauf, dass der Vertrag seines Verteidiger vollständige Berücksichtigung findet,
- den Anspruch einen qualifizierten, spezialisierten und sich fortbildenden Anwalt, der auch für etwaige Fehler haftet,
- den Anspruch auf eine transparente und kontrollierbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.