Ordnungswidrigkeiten

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen und fragen sich, ob sich ein Einspruch lohnt? Die Frist dafür ist kurz. Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Ich prüfe Ihren Bescheid in Soest, Arnsberg und bundesweit und sage Ihnen ehrlich, ob ein Einspruch Aussicht hat.

Was eine Ordnungswidrigkeit ist

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß unterhalb der Straftat. Es droht ein Bußgeld, aber keine Freiheitsstrafe. Es gibt auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Trotzdem kann viel auf dem Spiel stehen. Neben dem Bußgeld sind Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot möglich. Typische Fälle sind:

  • Geschwindigkeitsverstöße, etwa nach einer Messung durch Blitzer oder Lasergerät
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße, also zu dichtes Auffahren
  • Handy am Steuer
  • Alkohol oder Drogen am Steuer unterhalb der Strafbarkeit

So läuft das Bußgeldverfahren ab

Zuerst kommt meist ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle. Das ist ein Fragebogen zum Vorwurf. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Danach erlässt die Behörde den Bußgeldbescheid.

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Dann lässt er sich kaum noch angreifen.

Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Fall noch einmal. Hält sie am Bescheid fest, entscheidet das Amtsgericht, oft nach einer Hauptverhandlung.

Was die Verteidigung konkret tut

Zuerst beantrage ich Akteneinsicht, also das Lesen der Bußgeldakte. Erst dann sehe ich, worauf sich der Vorwurf stützt. Das läuft meist schriftlich, Sie müssen dafür nicht eigens in die Kanzlei kommen.

  • Ich prüfe die Messung: Messprotokoll, Fotos, Eichung und Auswertung.
  • Ich kläre, ob Sie als Fahrer sicher zu erkennen sind.
  • Ich kontrolliere Fristen und Zustellung, auch mögliche Verjährung.
  • Ich prüfe, ob ein Fahrverbot im Einzelfall angemessen ist.
  • Ich rate Ihnen offen, wenn ein Einspruch keinen Sinn hat.

Welche Schritte passen, hängt vom Einzelfall ab. Ein bestimmtes Ergebnis kann ich nicht zusagen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem Umschlag, nicht das Datum im Bescheid. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Am besten rufen Sie mich an, sobald der Bescheid da ist.

Kann ein Einspruch das Ergebnis auch verschlechtern?

Das Risiko besteht. Entscheidet das Gericht nach einer Hauptverhandlung, ist es nicht an die Höhe des Bescheids gebunden. Deshalb sollte man nie blind Einspruch einlegen. Ich prüfe zuerst die Akte und bespreche mit Ihnen Chancen und Risiken. Erst danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Häufig ja, wenn Ihr Vertrag Verkehrsrechtsschutz enthält. Das hängt von Ihren Bedingungen und einer möglichen Selbstbeteiligung ab. Ich frage die Deckungszusage gern für Sie an. Das ist vor einem Einspruch sinnvoll. Mit Ihrem Vertrag und dem Bescheid kann ich das schnell klären.

Weitere Themen:

Die Erstberatung in meiner Kanzlei in Soest ist kostenfrei. Nehmen Sie über die Seite Kontakt Verbindung auf.