Familienrecht

Egal ob Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption oder Ehevertrag, eingetragene Lebenspartnerschaft, Vormundschaft und Pflegschaft – kein Rechtsgebiet ist persönlicher als das Ehe- und Familienrecht und erfordert daher eine ebenso fundierte wie persönliche Vertretung Ihrer Interessen.

Ich berate Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um den Bereich Ehe und Familie und vertrete Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich – deeskalierend, emphatisch und mit aller notwenigen Konsequenz!

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung können erste Fragen bereits geklärt werden und ich kann Ihnen transparent darlegen, welche Kosten mit den verschiedenen Verfahren verbunden sein können, welche Kosten von Rechtsschutzversicherungen zu tragen sind und welche Möglichkeiten der Finanzierung durch den Staat durch Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe bestehen.

Scheuen Sie sich nicht und setzen Sie sich mit mir in Verbindung!

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