Erste Hilfe bei Ermittlungsmaßnahmen!

Erste Hilfe: „Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert.“ (Fulton Sheen)

Für den Fall einer Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung oder ähnliches:
1. Schweigen ist Gold!
2. Unterschreiben Sie nichts!
3. Rufen Sie mich an! 0151-20 744 285
4. Reden ist Silber, Schweigen ist (und bleibt) Gold.

Bei Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei ist schnelle erste Hilfe wichtig!

Für den Fall, dass ich einmal nicht persönlich an das Telefon gehen sollte, bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse, mir auf die Mailbox zu sprechen. Bitte hinterlassen Sie Namen, Rufnummer und ggfls. die Wache, auf der Sie festgehalten werden. Ich werde Sie finden! Ich werde Sie kontaktieren!

Warum ist es wichtig, sich frühzeitig zu melden?

Häufig begegnen die Betroffenen dem Strafverfahren in der Form, dass die Strafverfolgungsbehörden, allen voran die Polizei, persönlich oder schriftlich Kontakt mit ihnen aufnehmen. Sei es durch eine Vorladung, eine Aufforderung zur schriftlichen Äußerung, eine vorläufige Festnahme oder eine Durchsuchung.

Vom Grundsatz her ist es ratsam, sich zunächst nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Das Risiko und die damit verbundene Gefahr, sich als unerfahrener Bürger den geschulten Beamten gegenüber Fragen ausgesetzt zu sehen, deren Hintergrund und Bedeutung man selbst nicht gebührend einschätzen und würdigen kann, sind äußerst groß.

Hier sollte bestenfalls der Strafverteidiger beauftragt werden. Dieser hat, anders als der Betroffene, ein Recht auf Akteneinsicht. Der versierte und erfahrene Strafverteidiger kann nach erfolgter Akteneinsicht den Mandanten umfassend beraten und erst dann eine Einschätzung abgeben, wie hier weiter vorzugehen ist.

Aus diesem Grunde sollte der Betroffene von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und frühzeitig einen Strafverteidiger aufsuchen. Eine Einlassung, so sie denn zu diesem Zeitpunkt aus Verteidigersicht sinnvoll erscheint, kann dann immer noch abgegeben werden.

Verzichten Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens nicht auf Ihr Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen und damit auf Ihr verfassungsmäßiges Recht. Sie verschlechtern Ihre Chance einer erfolgreichen Verteidigung ungemein.

Auch hier gilt:

Zögern Sie nicht – Sprechen Sie mich an!