Strafverteidiger

Hier finden Sie Angaben zu meiner Person und meinem Selbstverständnis als Rechtsanwalt und Strafverteidiger.


Was ist ein Strafverteidiger? Was macht einen Strafverteidiger aus?

„Strafverteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)

In keinem anderen rechtlichen Bereich wird der Betroffene so gravierend und existentiell von staatlicher Macht bedroht wie im Strafverfahren. Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, seinen Mandanten durch das Verfahren zu leiten und dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte ein faires Verfahren erhält. Er hat zu gewährleisten, dass vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende der Hauptverhandlung die verfassungs- und verfahrensrechtlich garantierten Rechte des Mandanten uneingeschränkt gewahrt bleiben. Die Verantwortung des Strafverteidigers ist enorm, seine Kompetenz und Kampfbereitschaft in besonderem Maße gefragt.

Neben seiner fachlichen Kompetenz ist auch die soziale Kompetenz des Strafverteidigers von besonderer Bedeutung. Der Beschuldigte befindet sich meist in einer emotionalen Ausnahmesituation, die es erforderlich macht, einen besonnen Strafverteidiger zur Seite zu haben, dem er vertrauen kann, der ihn berät, schützt, ihm Trost spendet und Zuversicht gibt.

Wenn Sie einen solchen Verteidiger für sich wünschen, dann zögern Sie nicht:

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