Fahrerlaubnis
Der Führerschein ist weg oder soll Ihnen entzogen werden? Ein Fahrverbot, eine Entziehung oder die Aufforderung zur MPU setzen viele unter Druck. Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Als Anwalt in Fahrerlaubnisfragen berate ich Sie in Soest, Arnsberg und bundesweit. Gemeinsam prüfen wir, welche Wege offen sind.
Fahrverbot, Entziehung, Punkte: Was ist der Unterschied?
Drei Maßnahmen werden oft verwechselt. Sie haben ganz unterschiedliche Folgen:
- Fahrverbot: Sie dürfen eine Zeit lang nicht fahren, behalten aber Ihre Fahrerlaubnis. Danach erhalten Sie den Führerschein zurück. Es kann ein Gericht oder die Bußgeldstelle anordnen.
- Entziehung durch das Strafgericht: Die Fahrerlaubnis erlischt. Das Gericht setzt zugleich eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten fest (§§ 69, 69a StGB). Danach müssen Sie eine neue beantragen.
- Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde: Die Behörde hält Sie für ungeeignet, etwa wegen Punkten oder Zweifeln an Ihrer Eignung. Bei acht Punkten im Fahreignungsregister muss sie die Fahrerlaubnis entziehen (§ 4 StVG).
Welche Maßnahme droht, bestimmt Ihre Verteidigung. Deshalb ist es wichtig, den Bescheid genau zu lesen.
Die MPU: Wann sie droht und worauf es ankommt
MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Dabei beurteilt eine anerkannte Begutachtungsstelle, ob Sie wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Verlangen kann sie die Fahrerlaubnisbehörde, zum Beispiel nach einer Alkoholfahrt mit hohem Wert oder bei wiederholten Verstößen.
Weigern Sie sich oder legen Sie das Gutachten nicht vor, darf die Behörde auf mangelnde Eignung schließen (§ 11 FeV). Prüfen Sie jede Anordnung deshalb genau. Ich kontrolliere, ob die Behörde sie überhaupt verlangen durfte und ob die Fragestellung richtig ist.
Die inhaltliche Vorbereitung auf die Untersuchung übernehme ich nicht. Dafür gibt es eigene Beratungsstellen. Ich kläre mit Ihnen die rechtliche Seite und die Fristen.
Was die Verteidigung konkret tut
Zuerst verschaffe ich mir einen Überblick über Bescheid, Akte und Fristen. Danach prüfe ich, wo ich ansetzen kann:
- Ich kontrolliere, ob die Anordnung der Behörde formell und inhaltlich korrekt ist.
- Ich lege Klage beim Verwaltungsgericht ein und beantrage, wenn nötig, die vorläufige Aussetzung des Entzugs.
- Ich wirke im Strafverfahren darauf hin, dass es bei einem Fahrverbot bleibt oder die Sperrfrist kurz ausfällt.
- Ich begleite Ihren Antrag auf Neuerteilung nach einer Sperrfrist.
- Ich zeige Ihnen offen, wenn ein Rechtsmittel kaum Aussicht hat.
Welche Schritte passen, hängt vom Einzelfall ab. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine sichere Rückkehr des Führerscheins kann ich nicht zusagen.
Häufige Fragen
Kann ich den Beginn eines Fahrverbots selbst bestimmen?
Bei einem Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid oft ja. Hatten Sie in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot, gilt eine Schonfrist (§ 25 Abs. 2a StVG). Dann geben Sie den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft ab, wann es Ihnen passt. Das Fahrverbot beginnt mit der Abgabe. Ohne Schonfrist wirkt es schon ab Rechtskraft. Lassen Sie das früh prüfen.
Muss ich zur MPU, wenn die Behörde sie verlangt?
Zwingen kann Sie niemand. Verweigern Sie die Untersuchung oder legen Sie das Gutachten nicht rechtzeitig vor, darf die Behörde aber auf Ihre Nichteignung schließen. Dann droht die Entziehung. Ob die Anordnung rechtmäßig ist, kann ich prüfen. Wenden Sie sich bitte an mich, bevor Sie auf das Schreiben antworten.
Kann ich gegen die Entziehung durch die Behörde vorgehen?
Ja. In NRW geht das direkt mit einer Klage beim Verwaltungsgericht, in manchen Bundesländern zuerst mit einem Widerspruch. Die Frist ist kurz, meist ein Monat nach Bekanntgabe. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Ordnet die Behörde den sofortigen Vollzug an, ist zusätzlich ein Eilantrag möglich. Kommen Sie mit dem Bescheid so früh wie möglich zu mir.
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Die Erstberatung in meiner Kanzlei in Soest ist kostenfrei. Nehmen Sie über die Seite Kontakt Verbindung auf.