Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall bringt vieles auf einmal: Schreck, Verletzungen, ein beschädigtes Fahrzeug und Streit mit der Versicherung. Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Als Anwalt bei einem Verkehrsunfall in Soest vertrete ich Sie auch in Arnsberg und bundesweit, ob Sie Geschädigter sind oder ob Ihnen ein Fehler vorgeworfen wird.

Was Sie nach einem Unfall tun sollten

Die ersten Minuten sind wichtig. Bleiben Sie ruhig und gehen Sie der Reihe nach vor:

  • Sichern Sie die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten.
  • Rufen Sie die Polizei, besonders bei Verletzten oder größerem Schaden.
  • Fotografieren Sie Fahrzeuge, Stellung, Schäden und Straße.
  • Notieren Sie Kennzeichen, Namen, Adressen und mögliche Zeugen.
  • Erkennen Sie vor Ort keine Schuld an und unterschreiben Sie nichts.
  • Gehen Sie bei Beschwerden zum Arzt, auch wenn sie erst später auftreten.

Welche Ansprüche Geschädigte haben

Trägt ein anderer die Schuld, können Sie Ersatz für Ihren Schaden verlangen. Dazu gehören je nach Fall:

  • Reparaturkosten oder, bei einem Totalschaden, der Wiederbeschaffungsaufwand
  • die Kosten eines Sachverständigengutachtens
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall, also eine Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug
  • Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Sie können Ihre Ansprüche direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners richten (§ 115 VVG). Die Anwaltskosten gehören bei klarer Haftung des Gegners in der Regel zum ersetzbaren Schaden.

So läuft die Schadensregulierung ab

Schadensregulierung heißt: Die Versicherung rechnet den Unfallschaden mit Ihnen ab. In der Praxis ist das oft zäh. Versicherer kürzen Positionen, bezweifeln Verletzungen oder werfen Ihnen eine Mitschuld vor.

Zuerst beantrage ich Akteneinsicht, also das Lesen der Ermittlungsakte, falls die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Danach melde ich Ihre Ansprüche bei der Versicherung an. Ich prüfe jedes Angebot, bevor Sie etwas unterschreiben.

Eine Abfindungserklärung sollten Sie nie vorschnell abgeben. Spätfolgen von Verletzungen zeigen sich manchmal erst nach Monaten. Welche Beträge möglich sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein bestimmtes Ergebnis kann ich nicht zusagen.

Wenn Ihnen der Unfall vorgeworfen wird

Nach einem Unfall folgt manchmal ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Zum Beispiel, weil jemand verletzt wurde oder weil die Polizei Ihnen einen Fahrfehler vorwirft. Dann droht neben der Strafe auch Ärger mit der Fahrerlaubnis.

Machen Sie in diesem Fall keine Angaben zur Sache, bevor wir gesprochen haben. Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung und kläre die zivilrechtlichen Folgen gleich mit. So widersprechen sich Ihre Angaben gegenüber Polizei und Versicherung nicht.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten gehören bei fremdem Verschulden in der Regel zum ersetzbaren Schaden. Bei kleinen Schäden reicht manchmal ein Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten angemessen ist, klären wir gemeinsam. Lassen Sie sich nicht zu einer bestimmten Werkstatt oder einem bestimmten Gutachter drängen.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie davon erfahren haben. Warten Sie dennoch nicht so lange. Beweise gehen verloren und Zeugen vergessen. Melden Sie Ihre Ansprüche früh an.

Was ist, wenn ich selbst eine Mitschuld habe?

Dann kürzt die gegnerische Versicherung Ihren Anspruch oft um eine Haftungsquote. Auch ohne Fehler kann die Betriebsgefahr, also die allgemeine Gefahr durch ein Fahrzeug, zu einem Anteil führen. Ob die Quote zu Recht angesetzt wird, prüfe ich anhand von Unfallskizze, Fotos und Zeugenaussagen. Unterschreiben Sie vorher nichts.

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Die Erstberatung in meiner Kanzlei in Soest ist kostenfrei. Nehmen Sie über die Seite Kontakt Verbindung auf.