Ein Ausschnitt der auf diesem Gebiet anfallenden Probleme:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gem. § 316 StGB
- Vollrausch gem. § 323a StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot gem. § 21 StVG
- Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG
- Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz gem. § 6 PflVG
- Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer § 370 AO in Verbindung mit §§ 1, 2 KraftStG
- Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB als Verkehrsteilnehmer